Kostenbeteiligung durch die Krankenkassen
- Vor Beratungsbeginn stellen Sie den Antrag für die Kostenbeteiligung über Ihre Krankenkasse. Sie erhalten hierfür von mir einen Kostenvoranschlag.
- Ihr behandelnder Arzt füllt Ihnen die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus (eine Vorlage finden Sie im Downloadbereich)
- Diese beiden Dokumente senden Sie an Ihre Krankenkasse und warten auf die Bestätigung der Kostenbeteiligung.
- Nachdem Sie eine schriftliche Rückmeldung mit der Zusage einer Kostenbeteiligung Ihrer Krankenkasse erhalten haben, kontaktieren Sie mich für die Terminvereinbarung der Beratungsstunden.
Beispiel AOK:
Kosten für die Ernährungstherapie in einem Zeitumfang von 6 Beratungseinheiten:
6 Stunden à 80 Euro = 480 Euro
Übernahme der Kosten durch die AOK :
6 Stunden à 50 Euro = 300 Euro
- Hier entsteht ein Eigenanteil von 180 Euro.
Jede/r Patient/in Klient/in, der/die eine Ernährungsberatung in Anspruch nimmt, muss in Vorleistung gehen und wird nach Abschluss der Ernährungstherapie den bewilligten Erstattungsbetrag von der Krankenkasse zurückerhalten (durch Vorlage der Rechnung und Teilnahmebescheinigung).
Der/die Patient/in Klient/in hat das Erstattungsverfahren gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Hierzu erforderliche Unterlagen händigt die Ernährungsberaterin/-therapeutin dem/der Patienten/in Klienten/in aus. Das Ergebnis des Erstattungsverfahrens lässt den Honoraranspruch der Ernährungsberaterin/-therapeutin gegenüber dem Patienten unberührt.