Kostenbeteiligung durch die Krankenkassen 

  1. Vor Beratungsbeginn stellen Sie den Antrag für die Kostenbeteiligung über Ihre Krankenkasse. Sie erhalten hierfür von mir einen Kostenvoranschlag.
  2. Ihr behandelnder Arzt füllt Ihnen die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus (eine Vorlage finden Sie im Downloadbereich)
  3. Diese beiden Dokumente senden Sie an Ihre Krankenkasse und warten auf die Bestätigung der Kostenbeteiligung.
  4. Nachdem Sie eine schriftliche Rückmeldung mit der Zusage einer Kostenbeteiligung Ihrer Krankenkasse erhalten haben, kontaktieren Sie mich für die Terminvereinbarung der Beratungsstunden.


 

Beispiel AOK: 

Kosten für die Ernährungstherapie in einem Zeitumfang von 6 Beratungseinheiten:  

6 Stunden à 80 Euro = 480 Euro 
 

Übernahme der Kosten durch die AOK :

6 Stunden à 50 Euro = 300 Euro 


  • Hier entsteht ein Eigenanteil von 180 Euro.



Jede/r Patient/in Klient/in, der/die eine Ernährungsberatung in Anspruch nimmt, muss in Vorleistung gehen und wird nach Abschluss der Ernährungstherapie den bewilligten Erstattungsbetrag von der Krankenkasse zurückerhalten (durch Vorlage der Rechnung und Teilnahmebescheinigung).

Der/die Patient/in Klient/in hat das Erstattungsverfahren gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Hierzu erforderliche Unterlagen händigt die Ernährungsberaterin/-therapeutin dem/der Patienten/in Klienten/in aus. Das Ergebnis des Erstattungsverfahrens lässt den Honoraranspruch der Ernährungsberaterin/-therapeutin gegenüber dem Patienten unberührt.